goldschwarz Immobilien

goldSCHWARZ Immobilien – Ihr Immobilienmakler in Berlin

Wir haben unser Unternehmen 2009 gegründet und uns seitdem fest auf dem Berliner Immobilienmarkt etabliert. Als erfahrene Immobilienmaklerinnen verfügen wir über umfassendes Wissen in den Bereichen Immobilienbewertung und Immobilienverkauf.

Der Verkauf einer Immobilie erfordert viel Zeit und Aufwand – wir entlasten und sichern Sie ab. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Seriosität sowie auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Wir kümmern uns persönlich und umfassend um Ihre Immobilie.

Unsere Referenzen

Fünf Sterne

„Die erste Kontaktaufnahme per Telefon war sehr toll und von Anfang an wurde mir alles genau erklärt. Nach und nach wurden alle Unterlagen für den Verkauf angefragt oder ergänzt. Der Verkauf ging sehr schnell, auch dank des tollen und schön gemachten Exposé. Ich empfehle Goldschwarz Immobilien uneingeschränkt.“

Thomas Graack

Fünf Sterne

„Top Maklerinnen. Ich wurde von den beiden äußerst kompetent und freundlich beraten und während des kompletten Procederes bestens begleitet. Bei künftigen Projekten würde ich mich sofort wieder an die beiden wenden.
Vielen Dank noch einmal an dieser Stelle.“

Michael Zimmer

Fünf Sterne

„Ich kann goldschwarz Immobilien nur weiterempfehlen. Die Betreuung während des Verkaufs war ausgezeichnet. Ich wurde während des gesamten Verkaufsprozess auf dem aktuellen Stand der Vermarktung gehalten bis zum Verkauf der Immobilie.“

Sabine Wilde

Immobilienbewertung: Ihre Immobilie im Fokus

Mit dem Verkaufsrechner für Immobilien erhalten Sie innerhalb von 5 Minuten kostenlos Ihren individuellen Verkehrswert aus einer Gutachterdatenbank. Darüber hinaus erhalten Sie unser Maklerangebot und eine Ersteinschätzung zum Verkaufspreis sowie der Vermarktungsdauer innerhalb von 24 Stunden. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Ihre Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Schnell und präzise: Ihre Immobilienbewertung

Immobilienverkauf: Vertrauen und Kompetenz

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen, sind Sie bei Goldschwarz an der richtigen Adresse – wir begleiten Sie engagiert bis zum erfolgreichen Abschluss.

Professionelle Unterstützung beim Immobilienverkauf

Immobilienverkauf

Vorteile

Schnell & unkompliziert

Mit unseren Services ist es mit Immobilien ein Kinderspiel. Suchen Sie online, wann auch immer Sie Zeit haben oder bewerten Sie Ihre Immobilie für den Verkauf grob in 5 Minuten oder mit unserem Angebot innerhalb von 24 Stunden.

Expertise

Durch unsere langjährige Erfahrung können wir, Anja Husslein und Satu Simone App, Ihnen schnell Orientierung am komplexen Berliner Immobilienmarkt verschaffen und Ihnen zu Ihrem Such- oder Verkaufserfolg verhelfen.

Vertrauenswürdig

Die Basis unserer Arbeit ist ein profundes Verständnis für die Bedürfnisse und Anforderungen unserer Kunden, um das Beste für sie herauszuholen. Über die Jahre haben wir mit diesem Konzept das in uns gesetzte Vertrauen stets erfüllt.

Häufige Fragen zum Thema Immobilien

Wie viele Immobilien darf ich privat verkaufen?

Eine Veräußerung von 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren kann zur Begründung eines gewerblichen Grundstückhandels führen. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch zwischen dem Erwerb der Grundstücke und Ihrer Veräußerung ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Wird ein Grundstück innerhalb von fünf Jahren erworben oder hergestellt oder modernisiert und wieder veräußert, wird angenommen, dass dieses bereits mit einer Veräußerungsabsicht erworben wurde (enger zeitlicher Zusammenhang). Das Objekt ist dann in Normalfall bei der „3-Objekt-Grenze“ mitzuzählen. Ein Verkauf ist danach nicht mehr Privat.

Wann soll man Immobilien verkaufen?

Bei einer vermieteten Immobilie im besten Fall, nachdem diese 10 Jahre lang im eigenen Besitz gewesen ist. Bei einer Immobilie, die ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, ist der Zeitpunkt des Verkaufs egal.

Wie viele Immobilien darf man steuerfrei verkaufen?

Sollten Grundstücke länger als 10 Jahre lang, vermietet, verpachtet oder selbst genutzt worden sein, ist eine Veräußerung steuerlich immer irrelevant. Eine Höchstgrenze gibt es hier nicht.

Wann kann man Immobilien steuerfrei verkaufen?

Wenn diese länger als 10 Jahre lang vermietet oder verpachtet wurden, oder in der Zeit zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Immobilien richtig verkaufen: Wie sie Fehler beim Hausverkauf vermeiden.

Eine Veräußerung von 3 Objekten innerhalb von 5 Jahren kann zur Begründung eines gewerblichen Grundstückhandels führen. Dies ist nur dann der Fall, wenn auch zwischen dem Erwerb der Grundstücke und Ihrer Veräußerung ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Wird ein Grundstück innerhalb von fünf Jahren erworben oder hergestellt oder modernisiert und wieder veräußert, wird angenommen, dass dieses bereits mit einer Veräußerungsabsicht erworben wurde (enger zeitlicher Zusammenhang). Das Objekt ist dann in Normalfall bei der „3-Objekt-Grenze“ mitzuzählen.

Wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung mehr als zehn Jahre beträgt, besteht in aller Regel kein enger zeitlicher Zusammenhang. In diesen Fällen gilt keine Unterstellung, dass die Objekte bereits mit Veräußerungsabsicht erworben wurden. Sollten Grundstücke länger als 10 Jahre lang, vermietet, verpachtet oder selbst genutzt worden sein, ist eine Veräußerung steuerlich immer irrelevant. Außerdem werden sie bei der 3-Objekt-Grenze nicht mitgezählt.

Unabhängig von der Frage des gewerblichen Grundstückhandels, ist eine Ermittlung des Veräußerungsgewinnes und Versteuerung desselben ist bei der Veräußerung eines Objektes dann notwendig, wenn zwischen Anschaffung oder Herstellung weniger als zehn Jahre liegen. Es handelt sich dann um ein privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 EStG.

Einzige Ausnahme davon sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.